Allgemein:- Einrichtungsspezifische individuelle Hygieneberatung
im Sinne des Infektionsschutzgesetz (IfSG) und anderer geltender Rechtsnormen
- Hygienische Betreuung
für ambulante und teilstationäre Einrichtungen im Sinne der RKI-Richtlinie "Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen"
- Erstellung von „innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshy- giene“/Hygienepläne
gemäß § 36 Abs.1 IfSG
- Erstellung von Reinigungs- und Desinfektionsplänen
auf der Basis von Leitlinien
- Durchführung und Dokumentation von Schulungen
und Begehungen
- Teilnahme, Vor- und Nachbereitung amtsärztlicher Begehungen
- Prozessbeobachtung
von hygienerelevanten Betriebsabläufen und mitarbeiterbezogenen Maßnahmen
- Durchführung von Surveillance
nosokomialer Infektionen gemäß § 23 Abs. 1 IfSG
- Planung und Überwachung von Baumaßnahmen und deren Ablauforganisation
- Entnahme qualitätssichernder hygienisch-mikrobiologischer Umgebungsuntersuchungen
im Sinne der Anlage zu Ziffer 5.6 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention oder ggf. anderer normativer Vorgaben
Einrichtung mit ambulanten Operationen:
- ... alle Maßnahmen aus dem Allgemeinen Teil (siehe oben) und zusätzlich nachfolgende Maßnahmen.
- Beratung und Schulung zur Umsetzung der RKI-Richtlinie "Prävention postoperativer Wundinfektionen"
- Beratung und Schulung zur Umsetzung der RKI-Richtlinie "Empfehlungen zur Surveillance von postoperativen Wundinfektionen in Einrichtungen für das ambulante Operieren"
Endoskopiepraxen:
- ... alle Maßnahmen aus dem Allgemeinen Teil (siehe oben) und zusätzlich nachfolgende Maßnahmen.
- Beratung und Schulung zur Umsetzung der RKI-Richtlinie "Anforderungen an die baulich-funktionelle Gestaltung und apparative Ausstattung von Endoskopieeinheiten"
- Beratung und Schulung zur Umsetzung der RKI-Richtlinie "Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten" sowie dem "Kommentar der KRINKO und des BfArM zur Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischen Zusatzinstrumentariums"
- Validierung von Aufbereitungs-prozessen (siehe Dienstleistungs-spektrum Validierung)
- Ggf. Entnahme qualitätssichernder hygienisch-mikrobiologischer Umgebungsuntersuchungen im Sinne § 3 TrinkwV
Dialysepraxen:
- ... alle Maßnahmen aus dem Allgemeinen Teil (siehe oben) und zusätzlich nachfolgende Maßnahmen.
- Beratung und Schulung zur Umsetzung der RKI-Richtlinie "Hygieneleitlinie als Ergänzung zum Dialysestandard 2006"
- Entnahme qualitätssichernder hygienisch-mikrobiologischer Umgebungsuntersuchungen im Reinwasser und der Dialysierflüssigkeit gemäß Pharmakopoe
Zahnarztpraxen:
- ... alle Maßnahmen aus dem Allgemeinen Teil (siehe oben) und zusätzlich nachfolgende Maßnahmen.
- Beratung und Schulung zur Umsetzung der RKI-Richtlinie "Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene"
- Beratung bei der Aufbereitung und Risikobewertung von wieder-aufbereitbaren Medizinprodukten
- Validierung von Aufbereitungs-prozessen (siehe Dienstleistungs-spektrum Validierung)
- Entnahme qualitätssichernder hygienisch-mikrobiologischer Umgebungsuntersuchungen im Sinne der TrinkwV und ggf. anderer normativer Vorgaben